Auf der Startseite kann eine Anmeldung für das Portal vorgenommen werden (1). Weiter bestehen die Möglichkeiten einer direkten Navigation zu den Formularen (2), sowie Fragen an den Chatbot Portus zu stellen (3).
Eine Übersicht aller Leistungen und der entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Das BZSt online.portal stellt eine Übersicht aller Verwaltungsleistungen des BZSt mit einer Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Die Leistungsdefinition und Beschreibung deckt sich mit der Leistungsdefinition im Bundesportal (www.verwaltung.bund.de).
Wählen Kund*innen eine Leistung aus, können dazu alle Formulare ausgewählt werden (manche Leistungen haben mehrere Formulare, manche nur ein Formular und manche Formulare werden auch für mehrere Leistungen angeboten).
Um die richtige Leistung auszuwählen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Es kann durch den Themen Filter (1), die Formular-Suche (2) oder den Filter nach Nutzergruppen (3) ausgewählt werden.
Das Aufrufen der Leistungsübersicht ist auch ohne Anmeldung im BZSt online.portal möglich.
Auf dem Portal werden alle Verwaltungsleistungen des BZSt mit einer Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Ist ein Formular noch auf dem alten (ELAN) BOP verfügbar, wird darauf entsprechend verlinkt.
Bei Fragen kann ebenfalls der Chatbot benutzt werden (4).
BOP ist die Abkürzung für das BZSt online.portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Im BOP können Sie Anträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch stellen, sowie Anfragen und Daten übermitteln.
Wir befinden uns aktuell in einem Umstellungsprozess. Bald werden alle Leistungen auf dem neuen BZSt online.portal zur Verfügung stehen.
Bis dahin finden Sie hier eine Übersicht aller Leistungen und der entsprechenden Formulare.
In einer Übergangsphase wird das bisherige BZSt online.portal (BOP) das neue Portal parallel bestehen. Sukzessive werden die Verwaltungsleistungen vom bestehenden auf das neue Portal überführt.
Was ist der Unterschied zwischen dem "alten" und dem "neuen" BZSt Portal?
Mit dem Online Zugangsgesetz (OZG) wurde die Grundlage geschaffen, ab 2023 alle Anträge und Meldungen (Verwaltungsleistungen) an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) digital zu übermitteln.
Hierzu steht Ihnen das "neue" BZSt online.portal zur Verfügung. Das „neue“ Portal finden Sie hier: https://online.portal.bzst.de
In einer Übergangsphase wird das bisherige BZSt online.portal und das neue Portal parallel bestehen. Sukzessive werden die Verwaltungsleistungen vom bestehenden auf das neue Portal überführt. Das bisherige BZSt online.portal finden Sie unter der Internetadresse www.elster.de/bportal
Unser Chatbot Portus soll Ihnen bei allgemeinen Fragen zum Portal, Registrierung, Anmeldung und der Navigation behilflich sein. Portus lernt durch eine aktive Nutzung am besten und wird fortlaufend verbessert. Sie können Portus rechts unten auf der Homepage finden und durch einen Klick öffnen.
Das bedeutet, potentielle Nutzer des BZSt online.portals müssen sich zunächst bei den Identitätsdiensten registrieren.
Erst dann ist eine Nutzung des BZSt online.portals möglich.
Je nach Art der Registrierung kann dies unterschiedlich lange dauern.
Ein BOP Zertifikat ist eine Zertifikatsdatei, mit der Sie einen Zugang zu Ihrem BZSt-Benutzerkonto im BZSt online.portal (BOP) erhalten.
Die Nutzung des BOP ist nur mit einer gültigen Authentifikation möglich. Eine Option ist dabei der Login mit einer gültigen Zertifikatsdatei. Diese erhalten Sie beim Abschluss der Registrierungsprozesses. Das Zertifikat dient dabei der sicheren Bestätigung der Identität und besitzt ein eindeutiges Merkmal (elektronischer Fingerabdruck).
Ergänzung: BOP Zertifikate sind insbesondere als Identifikationsmerkmal für Steuerausländer gedacht. Steuerinländer können ELSTER und bund ID nutzen. Steuersubjekte aus der EU können die europäische eID über bund ID nutzen.
Ich habe einen Zugang zum BZSt online.portal (BZSt-Nr.) aus einem anderen Verfahren, kann ich den auch nutzen?
Die Nutzung des BZSt online.portal (BOP) ist auch mit einem aktuellen BZSt Benutzerkonto, das Sie durch die Nutzung eines anderen Verfahrens erhalten haben, möglich.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Nutzung der ELMA5-Massendatenschnittstelle immer mit einer weiteren Freischaltung für das nutzende Verfahren verbunden ist.
Wie läuft eine Erstanmeldung mit Elster und bund ID ab?
Bei einer Anmeldung mit ELSTER muss bei einer erstmaligen Anmeldung die E-Mail Adresse angegeben werden.
Ebenfalls kann eine Anmeldung über Bund ID erfolgen. Auch hier müssen Kontozusatzdaten angegeben werden, wie eine E-Mailadresse, die Meldeadresse, die Steuerliche Identifikationsnummer und die Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Das BZSt online.portal wird nicht durch eine App unterstützt. Es ist Ihnen jedoch möglich das Portal über den Browser des mobilen Endgerätes aufzurufen und zu nutzen.
Unter "Meine Vorgänge verwalten" können Anträge eingesehen werden. Nach verschieden Kriterien kann durch das Icon sortiert werden. Ein Antrag ergibt sich aus einem Formular bzw. einer Leistung, die das BZSt anbietet.
Wie läuft eine Antragsstellung allgemein ab? Wann erhält man eine Versandbestätigung?
Die Antragstellung erfolgt nach den folgenden Schritten:
Dateneingabe – Datenüberprüfung -- Datenbestätigung.
Pflichtangaben sind mit einem Sternchen markiert und können nicht übersprungen werden.
Dateneingabe: Je nach Formular werden bestimmte Daten abgefragt. Handelt es sich um eine Pflichtangabe, ist dies mit einem Sternchen :blue-star: markiert. Werden diese Angaben nicht ausgefüllt, erscheint eine Fehlermeldung.
Nach der Eingabe, gilt es im nächsten Schritt alle Daten nochmals zu überprüfen. Dabei werden alle Daten auf einer Seite angezeigt und die Antragsteller*innen können diese in Ruhe durchgehen. Falls nötig, können diese dann nochmal bearbeitet werden (1). Nach der Prüfung kann am Ende der Seite zurück gegangen werden (2) (bspw. um Anpassungen vorzunehmen).
Am Ende muss der Antrag durch das Klicken des Button „Absenden“ (3) versendet werden. Die Eingabe endet mit einer Datenbestätigung. Dafür erscheint ein neues Fenster, indem die Antragssteller*innen nochmals gefragt werden, ob sie die eingegebenen Daten bestätigten und somit den Antrag übermitteln wollen.
Nachdem das Formular versandt wurde, erhält die Antragsteller*in eine Versandbestätigung (4). Neben der Datentransfernummer* (5) und dem Datum der Versendung (6), kann der Antrag mit einer Dokumentation der übermittelten Daten auch als .pdf heruntergeladen werden (7).
Hinweis: Eine Datentransfernummer bekommt jeder Kommunikationsweg mit den Antragstellenden in der Plattform, bspw. wenn ein weiteres Dokument benötigt wird und dieses beim Antragstellenden angefragt wird. Unter einer Vorgangsnummer können mehrere Datentransfernummern existieren. Dies soll dabei unterstützen, genauen Bezug auf bestimmte Mitteilungen zu nehmen und dadurch die Kommunikation zu vereinfachen.
Ihre erstellten Entwürfe finden Sie beim Aufruf des jeweiligen Formulars unter dem Punkt „Gespeicherten Formularentwurf aufrufen und Bearbeitung fortsetzen”.
Wie kann ich meine Vorgänge sortieren und verwalten? Bekomme ich eine Benachrichtigung, wenn neue Informationen im Portal für mich bereit liegen?
Um den richtigen Antrag zu finden, kann die Antragsdarstellung nach Vorgangsadressat (1), Antrag bzw. Meldung (2), dem Status (3) und dem Zeitraum (4) sortiert werden. Auch kann in einem Suchfeld (5) nach einem Antrag gesucht werden.
In der Auflistung der Anträge ist neben dem Vorgangsadressaten (6) auch die Antragsart (7), der Status (8), das Datum der letzten Änderung (9), das Erstellungsdatum (10) und die Vorgangsnummer (11) ersichtlich.
Hinweis auf eine neue Nachricht im Portal:
Im Portal ist erkennbar, wenn eine neue Nachricht erhalten wurde, indem ein roter Punkt neben dem Nachrichten-Icon sichtbar wird (12).
Mitteilungen bzw. Bescheide, sowie Ihre Nachrichten an das BZSt, stehen Ihnen in Ihrer Vorgangsübersicht zur Verfügung. Diese wird Ihnen jedoch nur nach erfolgreicher Anmeldung angezeigt.
Warum kann ich einige Formulare nicht mit einer Anmeldung über die BundID ausfüllen?
Bei den meisten Formularen ist eine tiefere Verifizierung der Anwendenden notwendig, um diese auszufüllen. Die Anmeldung über die BundID mit Benutzername und Passwort genügt diesen Anforderungen nicht. Wenn Sie die betroffenen Formulare dennoch ausfüllen möchten, müssen Sie eine andere Anmeldeart auswählen.
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