Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website des BOP wurde einem Barrierefreiheitstest unterzogen.
Die Website des BOP (https://online.portal.bzst.de) ist derzeit nicht vollständig mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informations-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Einhaltung der Anforderungen wurde zuletzt im Zeitraum vom 24.03. bis 31.03.2025 durch einen Test der Website des BOP überprüft.
Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Kontraste
Der Kontrastabstand ist im Vorgangspostfach („Meine Vorgänge verwalten“) zu gering. Das Problem bezieht sich insbesondere auf die Vorgangsdetailansicht und:
- dem Kontrastabstand zwischen dem grünen Text und weißem Hintergrund der Funktion „Vorgang löschen“
- dem Kontrastabstand zwischen dem grünen Text und weißem Hintergrund der Checkbox-Beschriftung „weitere Funktionen“
Überschriftenebene
Überschriftenebenen werden zum Teil übersprungen, so dass eine logische HTML-Überschriftenstruktur nicht entsprochen wird. Das Problem konnte z. B. im Vorgangspostfach unter „Meine Vorgänge verwalten“ festgestellt werden:
- Übersicht der Vorgänge
- Vorgangsdetailansicht
Datentabellen sind teilweise nicht ausgezeichnet
Einige tabellarisch dargestellte Inhalte werden vom Screenreader nicht als Datentabelle erkannt und daher nicht als solche ausgegeben. Dadurch können blinde Nutzer den Inhalt der Datentabellen nicht strukturiert wahrnehmen. Das Problem konnte z. B. bei den folgenden tabellarischen Inhalten festgestellt werden:
- Kontodaten (Mein Konto)
- Allgemeine Angaben (Mein Konto)
Behebung der nicht barrierefreien Inhalte
Die Prüfergebnisse der Barrierefreiheitstests werden durch das BZSt ausgewertet und nicht barrierefreie Inhalte kontinuierlich in späteren Versionen behoben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Über die nachfolgend aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Barrieren melden an das BZSt:
Per E-Mail: Barrierefreiheit-Service.post@bzst.bund.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf Ihre Meldung an die oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderten
Mauerstraße 53
10117 Berlin
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Telefon: + 49 – (0)30 18 527 – 2805
Fax: + 49 – (0)30 18 527 – 742901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de